Was ist eigentlich ein Rentenberater?

 

 

 

Die Berufsbezeichnung Rentenberater ergibt sich aus den Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) der Bundesrepublik Deutschland und darf nur von Erlaubnisinhabern geführt werden.

 

  • Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde im Sozialrecht und angrenzender Rechtsgebiete gerichtlich zugelassen und geprüft.
  • Rentenberater  sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten. Sie sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder anderer Versicherungen.

  • Rentenberater  sind wie Anwälte tätig und grundsätzlich (seit 01.07.2004) an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden.

  • Rentenberater  sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert.

 
Weitere berufsrechtlich relevante Regelungen:
Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDV),
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (EGRDG).